General- und Vorsorgevollmacht

Wenn ein Mensch geschäftsunfähig wird, kann er keine Entscheidungen hinsichtlich seiner medizinischen Behandlung oder seiner vermögensrechtlichen Angelegenheiten treffen. In diesen Fällen bestellt das Betreuungsgericht in der Regel einen Betreuer, der den Betreuten vertritt. Eine gerichtlich angeordnete Betreuung kann vermieden werden, indem eine General- und Vorsorgevollmacht erteilt wird. Die Vollmacht berechtigt den Bevollmächtigten, alle Angelegenheiten des Vollmachtgebers zu regeln. Wegen der weitreichenden Befugnisse des Bevollmächtigten darf eine General- und Vorsorgevollmacht nur einer Person erteilt werden, die das uneingeschränkte Vertrauen des Vollmachtgebers genießt.

Für die Beurkundung von General- und Vorsorgevollmachten stehen wir Ihnen zur Verfügung. Während der Beurkundung werden die Verwendungsmöglichkeiten der General- und Vorsorgevollmacht und deren Funktionsweise umfassend erläutert.