Vereine

In Vereinsangelegenheiten sind manchmal Anmeldungen gegenüber dem Amtsgericht – Vereinsregister – abzugeben. Die Unterschrift unter der Anmeldung muss öffentlich beglaubigt werden. Für die öffentliche Beglaubigung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nach öffentlicher Beglaubigung Ihrer Unterschrift ist die Anmeldung samt Anlagen beim Amtsgericht einzureichen.

Vordrucke für die zu unterzeichnenden Dokumente können in der Regel auf der Webseite des zuständigen Amtsgerichts heruntergeladen werden. Den ausgefüllten Vordruck können Sie zum Termin für die Unterschriftsbeglaubigung mitbringen. Achten Sie bitte darauf, dass stets der Vorstand in vertretungsberechtiger Anzahl zum Termin erscheint.

Weitere Informationen zur Anmeldung können Sie in der Regel der Webseite des zuständigen Amtsgerichts entnehmen.