Unternehmer

Jeder Unternehmer stellt sich die Frage, in welcher Rechtsform er sein Unternehmen führen möchte. Der Notar erläutert mit Ihnen die zivilrechtlichen Eigenheiten der unterschiedlichen Rechtsformen. Insbesondere bei Gründung einer GmbH oder UG, ist die notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Der Notar setzt den Gesellschaftsvertrag auf und bereitet die Anmeldungen für das Handelsregister vor.

Nach der Gründung können Satzungsänderungen oder Anmeldungen zum Handelsregister erforderlich werden. Ferner können Gesellschaftsanteile verkauft werden. Auch hier bereitet der Notar alle relevanten Urkunden vor. Er übernimmt die Kommunikation mit dem Registergericht und überwacht den Vollzug der Urkunden im Register.

Wir betreuen und beraten Sie gerne in allen unternehmerischen Belangen.