Immobilien

Das wohl bekannteste Tätigkeitsfeld des Notars ist die Beurkundung von Kaufverträgen über Immobilien. Das Beurkundungserfordernis ist gesetzlich vorgeschrieben, damit den Vertragsparteien stets die erforderliche Beratung für solch ein bedeutsames Rechtsgeschäft zu Gute kommt. Der Notar sorgt für die ausgewogene und gefahrenvermeidende Vertragsgestaltung. Insbesondere ist er für die sichere Zahlung des Kaufpreises und die Eigentumsänderung nach Kaufpreiszahlung verantwortlich.

Sie können sich jederzeit an uns wenden, wenn Sie den Abschluss eines Kaufvertrags beabsichtigen. Wir werden Ihnen unser Datenblatt zusenden, mit dem wir alle erforderlichen Informationen einholen. Nachdem Sie uns das Datenblatt ausgefüllt zugesandt haben, werden wir das Grundbuch abrufen und alle weiteren Vorbereitungsmaßnahmen treffen. Sobald Sie einen Entwurf von uns erhalten haben, kann ein Termin vereinbart werden. Uns ist sehr daran gelegen, dass alle Fragen rund um den Kaufvertrag im Beurkundungstermin beantwortet werden.

Häufig finanziert der Käufer den Kaufpreis. Kreditinstitute sichern ihre Darlehen dabei in aller Regel durch Grundpfandrechte, meistens in Form der Grundschuld. Lassen Sie uns bitte das Grundschuldformular Ihres Kreditgebers rechtzeitig vor der Beurkundung zukommen. Dadurch können Kaufvertrag und Grundschuld in einem Termin beurkundet werden.

Gerne beraten wir Sie auch zu allen anderen Bereichen des Immobilienrechts.